Mit unserem Gutachten über den Standort einer Apotheke können Sie überzeugen! Die Apothekerkammer kennt smartPharma und weiß, dass wir diese auf Basis von objektiven Daten und einer professionellen Expertise erstellen.
Die endgültige Entscheidung, ob eine Konzession für einen neuen Standort erteilt wird, liegt beim Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft. Sollte es zu einer Verhandlung vor Gericht kommen, dann können Sie das Gutachten auch dort verwenden.
Das Ergebnis des Gutachtens hängt in erster Linie von den Daten (andere Apotheken, Einwohner etc.) ab. Zusätzlich können wir aufgrund unserer Erfahrungen Einschätzungen geben, wie die Apothekerkammer bzw. das Gericht „unsichere“ Faktoren (z.B. komplizierte Straßenführungen) beurteilt. Daraus ergibt sich ein Ergebnis, auf das wir sonst keinen Einfluss üben.
In unserem Gutachten über den Standort einer Apotheke legen wir detailliert dar
Laut § 10 des österreichischen Apothekengesetzes gilt für die Genehmigung eines neuen Standortes nachstehende Grundlage:
„Durch die Bestimmung des Standortes soll im Interesse der öffentlichen Sanitätspflege eine zweckmäßige Verteilung der Apotheken unter Berücksichtigung des Bedürfnisses der Bevölkerung ermöglicht werden.“
Es muss daher einen Bedarf an einer neuen Apotheke geben. Dieser Bedarf wird unter anderem durch folgende zwei Kriterien definiert:
· Zwischen zwei Apotheken muss ein Fußweg von mindestens 500m liegen.
· Die Zahl der zu versorgenden Personen (Einwohner, Beschäftigte etc.) darf durch die neue Apotheke nicht unter 5500 sinken.
Diese Kriterien müssen allerdings nicht eingehalten werden, wenn die Apothekerkammer aufgrund von anderen Faktoren einen Bedarf an einem neuen Standort sieht.
Details finden Sie im § 10 des österreichischen Apothekengesetzes: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010169
„In der unmittelbaren Nähe unserer Apotheke wurde vor einiger Zeit ein Konzessionsansuchen eingereicht, welches positiv begutachtet wurde. Deshalb habe ich mich an smartPharma gewandt. Herr DI Schmit hat mich sehr kompetent beraten und schließlich ein ausführliches Gegengutachten erstellt, das zu einem gravierend anderen Ergebnis kommt. Dieses Gegengutachten war im weiteren Verfahren sehr nützlich für uns .“
Mag. Claus Schanab, Langobarden-Apotheke Wien 1220